Aufgaben, Aktivitäten, Gremien
Unsere gesetzlichen Aufgaben
Grundlage unserer Tätigkeit ist das Landespersonalvertretungsgesetzt (LPVG). Das Gesetz regelt die Mitwirkungs-, Mitbestimmungs-und Anhörungsrechte des Personalrates. Auf dieser Basis treten wir vielfältig für Ihre Belange ein. Beispielsweise:
- bei Arbeitsverträgen: Einstellung, Weiterbeschäftigung und Kündigung, Eingruppierung und Beförderung, Tätigkeitsbeschreibungen
- bei der Arbeitsplatzgestaltung: Arbeitszeit, Ergonomie, Sicherheit, Gesundheitsschutz
- bei der beruflichen Qualifikation: Förderung und Weiterbildung
Unsere regelmäßigen Aktivitäten
Der Personalrat trifft sich in zu unterschiedlichen Sitzungen
- alle zwei Wochen Montags zu Arbeitssitzungen. Schwerpunkt dieser Sitzungen sind Beratungen und Beschlüsse über Einstellungen und Weiterbeschäftigungen.
- einmal im Quartal zum Vierteljahresgespräch mit dem Rektor der Universität. Hier werden grundsätzlich Themen intensiv besprochen.
Wir bieten für Ihre Fragen und Probleme ein qualifiziertes Beratungsangebot
- im Rahmen unserer offenen Sprechstunden
- durch individuelle Beratungsgespräche nach vorheriger Terminvereinbarungen
- durch die Möglichkeit einer einfachen Anfrage über unser Mailformular
Über unsere Tätigkeit berichten wir einmal jährlich im Rahmen einer Personalversammlung ausführlich.
Unsere Mitarbeit in universitären Gremien
Unsere Mitglieder arbeiten in zentralen universitären Gremien und Arbeitsgruppen mit und können Ihre Interessen dort wirksam vertreten.
Beispielsweise
- Arbeitsschutz-Ausschuss (Dr. Stephan Wonzak)
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Steuerungsgruppe (Dr. Carmen Schmidt)
- Kommission für die Belange der akademischen Mitarbeiter
- Kommission für Planung und Finanzen/Planung und Budgetierung (Dr. Andreas Sindermann)