Tarifvertrag
Umfangreiche und aktuelle Informationen zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sind auf der Webseite der Tarifgemeinschaft deutscher Länder zusammengestellt.
- Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 9 vom 17. Februar 2017
mit den Sonderregelungen in Teil B,
- §40: Sonderregelungen für Beschäftigte an Universitäten und Forschungseinrichtungen und
- §43: Sonderregelungen für die nichtärtzlichen Beschäftigen an Universitätskliniken und Krankenhäusern.