Aktuelle Rechtsprechung zum Erholungsurlaub
Das Urteil des EuGh aus dem Jahr 2018 zum Urlaubsrecht hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil im April 2018 konkretisiert und umgesetzt. Zentraler Punkt ist der Verfall von Urlaubsansprüchen.
Auf dieser Grundlage hat die Universität zu Köln in ihrem Rundschreiben Nr.30/2019 Verfall von Urlaubsansprüchen Informationen zum Erholungsurlaub zusammengstellt.
Aus Sicht des pr.wiss sind einige Sachverhalte erklärungsbedürftig. Er ist derzeit im Gespräch mit der Universitätsverwaltung. Damit Sie einen Überblick über die aktuelle Rechtslage erhalten und sich vor allem zu Fragen rund um den Verfall von Urlaubsansprüchen informieren können, haben wir Ihnen eine Auswahl von Beiträgen zum Thema zusammengestellt:
- BAG setzt EuGH-Urteil zum Verfall von Urlaub um (Quelle: Legal Tribune Online)
- BAG-Urteil: Arbeitgeber muss vor Verfall von Urlaub warnen (Quelle: Bund-Verlag)
- 7 Urteile im Urlaubsrecht, die Sie kennen müssen (Quelle: Bund-Verlag)
- Mindesturlaub für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) als gesetzliche Grundlage