Dienstvereinbarungen
Was sind Dienstvereinbarungen?
Dienstvereinbarungen sind Verträge, die zwischen dem Personalrat und der Dienststelle, vertreten durch den Rektor, getroffen werden. Sie haben Gültigkeit für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Bekanntmachung
Dienstvereinbarungen ab 2015 treten nicht mehr mit der Unterschrift, sondern erst am Tag der Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der Universität in Kraft. Sie können die Dienstvereinbarungen natürlich auch als "Paperware" beim Rektorat, in der Personalverwaltung oder bei Ihrem Personalrat erhalten.
Die wichtigsten Dienstvereinbarungen in Auswahl
- Dienstvereinbarung über die Einführung der Software CAMPUS online ("KLIPS 2.0") - Amtliche Mitteilungen 94/2015
- Dienstvereinbarung Parkraumnutzung
- Dienstvereinbarung über die Nutzung der Telefonanlage - Amtliche Mitteilungen 84/2019
(nur univesitätsintern bzw. via VPN zugänglich)
Eine Übersicht über weitere Dienstvereinbarungen finden Sie in der Regelungssammlung auf den Webseiten der Univerwaltung.