Personalrat für das wissenschaftliche und künstlerische Personal
Wir sind
- die gewählte und gesetzlich verankerte Interessenvertretung der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter*innen an der Universität zu Köln. Auf der Grundlage des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) beraten und unterstützen wir in allen Belangen und Fragen rund um Tätigkeit an der UzK (z.B. Fragen zum Arbeitsvertrag, zum Arbeitsplatz, zur Qualifikation etc.) und vertreten die Interessen der wissenschaftlichen Beschäftigten gegenüber der Dienststelle.
Wir vertreten u.a.
- Wissenschaftliche Tarifbeschäftigte (z.B. Promovierende, PostDocs)
- Akademische (Ober-) Rät*innen
- Wissenschaftliche Hilfskräfte (Bachelor, Master)
- Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA)
- Lehrbeauftragte ab 4 SWS Lehrverpflichtung
- Lehrer*innen im Hochschuldienst
Wir bestimmen mit bei
- Personalangelegenheiten (z.B. Einstellungen, Verlängerungen, Entfristungen, Eingruppierungen, Stufenzuordnungen, Beförderungen, Kündigungen)
- Ablehnung von Anträgen zu Urlaub, Fortbildung oder Teilzeit
- Anordnung von Überstunden und Mehrarbeit
- Fragen der Arbeitsplatzgestaltung (Arbeitsicherheit, Arbeitsbedingungen)
- Organisations -und Technologieangelegenheiten (z.B. Rationalisierung, Einführung neuer Arbeitsmethoden)