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Stellenbesetzung

 

In Ihrem Bereich wurde eine Stelle ausgeschrieben und nun planen Sie, nach Ablauf der Bewerbungsfrist ggf. Auswahlgespräche durchzuführen?

Sollten Auswahlgespräche stattfinden, ist  der Personalrat berechtigt ist, an diesen Auswahlgesprächen teilzunehmen (LPVG NRW §65 (2)).

Teilen Sie uns bitte Termine für Auswahlgespräche frühzeitig  mit. Wegen der großen Menge an Auswahlgesprächen ist es allerdings  nicht immer möglich, dass ein Mitglied des Personalrats an den Gesprächen tatsächlich teilnehmen kann.

Nach Ende der Ausschreibungsfrist ...

... benötigen wir von Ihnen Informationen und Unterlagen zu den eingegangenen Bewerbungen, Ihre Beurteilung der Kandidat*innen und Ihre Entscheidung, wer eingeladen wird. Sollten interne und/oder schwerbehinderte Bewerber*innen nicht für ein Vorstellungsgespräch in Frage kommen, begründen Sie das bitte  (z.B. fehlende/nicht passende Qualifikation/Ausbildung, fehlende Berufserfahrung etc.)

Die Unterlagen ..

... können Sie uns per Mail (prwiss-auswahlverfahrenSpamProtectionuni-koeln.de) oder  per Hauspost zukommen lassen.
Wenn Sie das Bewerbungsmanagementsystem  verwenden, können wir die Unterlagen nach Freigabe direkt im System einsehen. Bitte denken Sie daran, nach Ablauf der Bewerbungsfrist den Ausschreibungsstatus von "neu" auf "Gremien" zu ändern. Erst dann haben wir Zugang zu den Unterlagen.

 

Im Falle der Nicht-Teilnahme des Personalrats ...

... werden Sie von uns schnellstmöglich darüber informiert. In einem solchen Fall schicken Sie uns bitte im Anschluss an die Auswahlrunde einen kurzen Bericht über die Gespräche zu. Dieser sollte Ihre Entscheidung für eine/n Kandidat/in inklusive einer entsprechenden Reihung der Kandidat*innen plausibel nachvollziehbar darlegen.

 

Rufen Sie an oder mailen Sie bei Fragen oder Problemen. Wir unterstützen Sie gerne!

Tel 0221-470-76151
Fax 0221-470-4972

E-Mail für Auswahlverfahren:prwiss-auswahlverfahren@uni-koeln.de