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Wissenschaftliche Beamt*innen

Zu den wissenschaftlichen Beamt*innen  zählen Akademische ( Ober-) Rät*innen, auch auf Zeit,  Akademische Direktor*innen  sowie (Ober-) Studienrät*innen im Hochschuldienst.1

Rechtsgrundlagen in NRW

Landesamt für Besoldung und Versorgung

Freistellungen (Pflege, Familie), Urlaub, Sonderurlaub

1 Hinweis für das wissenschaftliche Personal der Medizinischen Fakultät:   Diese Personengruppe wird über die Personalabteilung des Klinikums verwaltet, dort erfolgt auch die Abrechnung der Bezüge etc. Das LBV ist nicht zuständig. Wenden Sie sich in allen Personalangelegenheiten daher an den Geschäftsbereich Personal der Universitätsklinik.