Dienstvereinbarungen
Was sind Dienstvereinbarungen?
Alle gültigen Dienstvereinbarungen sind auf der Webseite der Amtlichen Mitteilungen der Universität hinterlegt (nur universitätsintern zugänglich, aus dem Home Office via VPN). Sie gelten ausschliesslich für Mitarbeiter*innen der Universität zu Köln mit Ausnahme des wissenschaftlichen Personals der Medizinischen Fakultät, das durch den Geschäftsbereich Personal der Universitätsklinik betreut wird.
Die Universität zu Köln kann als Dienststelle mit den Personalräten Dienstvereinbarungen abschliessen. Dienstvereinbarungen können gesetzliche oder tarifliche Regelungen nicht ändern, sie aber ergänzen und konkretisieren. Sie können beispielsweise den Dienstbetrieb für alle Seiten vereinfachen, indem immer wieder auftretende Sachverhalte, die im Einzelfall mitbestimmungpflichtig sind, pauschal geregelt werden. Nicht jede Dienstvereinbarung gilt automatisch für beide Beschäftigtengrupen Wiss und TuV sondern immer nur für diejenige, für die sie abgeschlossen wurde.
Die wichtigsten Dienstvereinbarungen in Auswahl
- Dienstvereinbarung Parkraumnutzung Amtliche Mitteilungen 39/2022 sowie die Parkraumbewirtschaftungsrichtlinie Amtliche Mitteilungen 27/2022
- Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten für das wissenschaftliche und künstlerische Personal Amtliche Mitteilungen 43/2021
- Dienstvereinbarung Promovierendenerfassung DocFile Amtliche Mitteilungen 140/2020
- Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) Amtliche Mitteilungen 85/2020
- Dienstvereinbarung über die Bereitstellung der Evaluationssoftware EvaSys Amtliche Mitteilungen 93/2019