Wissenschaftliche Tarifbeschäftigte
Hierzu zählen wissenschaftliche Mitarbeiter*innen 1, Doktorand*innen und Postdocs sowie Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA).
Informationen zu tarifvertraglichen Regelungen
- Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) inklusive Entgelttabellen, Änderungstarifverträgen und TV Inflationsausgleich
Für Beschäftigte an Universitäten und Forschungseinrichtungen gelten Sonderregelungen nach §40 TV-L. Für die nicht-ärztlichen Beschäftigten an Universitätskliniken und Krankenhäusern gilt §41 TV-L.
Für überwiegend in der Patientenversorgung tätige Ärzt*innen:
- Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Unikliniken (TV-Ä) inklusive Entgelttabellen und Änderungstarifverträgen
Landesamt für Besoldung und Versorgung
Freistellungen (Familie, Pflege)
- Gesetz über die Pflegezeit (PflegeZG)
- Gesetz über die Familienpflegezeit (FPfZG)
- Infoseiten des Dual Career & Family Support der Universität zu Familenpflege und Kinder
Urlaub und Sonderurlaub
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
- Themenseite "Urlaub" der Universitätsverwaltung
- Themenseite "Sonderurlaub" der Universitätsverwaltung
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Plattformen, die weitere Informationen rund um das Beschäftigungsverhältnis im Öffentlichen Dienst, zu Tarifrecht und Tarifverträgen bieten, z.B.
- Informationsportal öffentlicher dienst.info
- Informationsplattform für den öffentlichen-dienst.de
1 Hinweis für das wissenschaftliche Personal der Medizinischen Fakultät: Diese Personengruppe wird über die Personalabteilung des Klinikums verwaltet, dort erfolgt auch die Abrechnung der Bezüge etc. Das LBV ist nicht zuständig. Wenden Sie sich in allen Personalangelegenheiten an den Geschäftsbereich Personal der Universitätsklinik